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Studiengang


Der Studiengang wird unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Johanna Hey vom Institut für Steuerrecht und Prof. Dr. Joachim Hennrichs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln angeboten und richtet sich an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler mit steuerlichen Vorkenntnissen, die umfassende Kenntnisse für ihre berufliche Tätigkeit bei (inter)national tätigen Großkanzleien, mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzleien, StB-/WP-Gesellschaften, Konzernsteuerabteilungen oder Behörden erwerben und vertiefen wollen.
 

Die »Kölner Schule des Steuerrechts« als Weiterbildung


Der Studiengang deckt das gesamte Unternehmensteuerrecht aus allen Blickwinkeln des Steuer-, Gesellschafts- und Bilanzrechts ab. Auf diese Weise erhalten Sie eine hervorragende Möglichkeit zur Fortbildung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts, ohne die gegenwärtige Berufstätigkeit unterbrechen zu müssen (→ Zeitplan).

Unser Studiengang steht für ein praxisorientiertes Masterstudium, das gleichzeitig höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Ausbildung zielt daher neben Detailwissen auch auf Systemverständnis ab, das für die praktische Rechtsdurchsetzung unerlässlich ist. Hierfür sorgen über 50 anerkannte Experten aus der Beratung, Finanzverwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft (→ Referenten). Auf diese Weise werden Sie in einem Zeitraum von einem Jahr umfassend für Ihre praktische Tätigkeit fortgebildet.

Der Studiengang wurde durch die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) akkreditiert, die als international ausgerichtete Stiftung zur Sicherung von Transparenz und Qualität im Bildungsbereich fungiert.

 

Cologne LAW Education GmbH


Die eigens für diesen Studiengang gegründete und gemeinnützig tätige Cologne LAW Education GmbH gewährt seit nunmehr über zehn Jahren ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit in der Organisation, Durchführung und Betreuung für die Teilnehmer unseres LL.M. Unternehmensteuerrechts. Dabei verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO und ist selbstlos tätig. Der Abschluss wird von der Universität zu Köln verliehen.

Die GmbH ist dabei das Bindeglied zwischen Universität zu Köln und Rechtswissenschaftlicher Fakultät auf der einen Seite und Weiterbildungsstudierenden sowie externen Lehrenden auf der anderen Seite. Die Beziehung zwischen den Studierenden und der GmbH richtet sich nach den AGB des Studiengangs, die dem Bewerberbogen entnommen werden können. Die Beziehung zwischen Universität zu Köln bzw. Fakultät und der GmbH sind in einem umfassenden Kooperationsvertrag geregelt, der unter anderem die genaue Aufgabenverteilung beinhaltet. Danach ist die GmbH insbesondere zuständig für die praktische Organisation des Studiengangs und die finanzielle Abwicklung. Darüber hinaus ist sie institutionell eng verknüpft mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und namentlich mit deren Dekanat, bei dem die akademische Letztverantwortung für diesen Studiengang liegt. Im Einzelnen bedeutet die akademische Letztverantwortung, dass

  • Entscheidungen über Inhalt und Organisation des Curriculums,
  • über Zulassung, Anerkennung und Anrechnung,
  • über die Aufgabenstellung und Bewertung von Prüfungsleistungen,
  • über die Verwaltung von Prüfungs- und Studierendendaten,
  • über die Verfahren der Qualitätssicherung
  • sowie über Kriterien und Verfahren der Auswahl des Lehrpersonals

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln obliegen. Darüber hinaus gibt es über die Programmbeauftragten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie den Beirat der GmbH einen regelmäßigen institutionalisierten Austausch zwischen allen Beteiligten.

 

Auf einen Blick


  • Präsenzphase: Oktober bis September des Folgejahres.
  • Blockveranstaltungen: Grundsätzlich alle zwei Wochen von Do. bis Sa., jeweils von 9 bis 18 Uhr.
  • Kleine Gruppen: Maximal 30 Studierende pro Studienjahr.
  • Sprache: Der Unterricht findet vorwiegend in deutscher, vereinzelt in englischer Sprache statt.
  • Klausuren: Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen (insgesamt 4 Klausuren à 4 Stunden).
  • Titel: Master of Laws (LL.M.), verliehen durch die Universität zu Köln.
  • Promotionsberechtigung (bitte die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät beachten).
  • Einen ausführlichen Überblick aus Teilnehmersicht finden Sie hier.

 

Fachliche Leitung


  • Prof. Dr. Johanna Hey
    Prof. Dr. Johanna Hey
    Institut für Steuerrecht

    Detailansicht
    Telefon: 0221/470-2271
    E-Mail: johanna.hey@uni-koeln.de

  • Prof. Dr. Joachim Hennrichs
    Prof. Dr. Joachim Hennrichs
    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht

    Detailansicht
    Telefon: 0221/470-2700
    E-Mail: joachim.hennrichs@uni-koeln.de

  • Cologne Law Education GmbH


  • Katrin Bohn
    StB Dipl.-Kff. Katrin Bohn
    Geschäftsführerin

    Telefon: 0221/470-6579 (Mi.-Fr. 9-12 Uhr)
    E-Mail: unternehmensteuerrecht@uni-koeln.de

  • Silvia Koch
    Silvia Koch
    Assistenz

    Telefon: 0221/470-6579
    E-Mail: unternehmensteuerrecht@uni-koeln.de

  • Mitglieder des Prüfungsauschusses

     

    Vorsitzende*r

    Prof. Dr. Johanna Hey

    Stellvertreter*in

    Prof. Dr. Joachim Hennrichs

    Dritte(r) Hochschullehrer*in

    Prof. Dr. Markus Ogorek

    Vertreter akademische Mitarbeiter*innen

    Dr. Florian Kitzig

    Teilnehmer*in des Studiengangs

    Julian Kurpiers